Infos für Geschädigte
Für viele Menschen sind Graffiti im Stadt- und Ortsbild ein Ärgernis. Das gilt um so mehr, wenn die gesprühten Schriftzüge, Bilder und Namenskürzel (TAGs) plötzlich über Nacht auf der eigenen Hauswand oder auf dem Garagentor prangen.
Richtiges Verhalten bei Feststellung illegaler Graffiti
Bei der Verfolgung und Bearbeitung dieser Straftaten ist die Bielefelder Polizei auf Ihre Mitarbeit und Unterstützung angewiesen.
Die Graffiti sollten so schnell wie möglich beseitigt werden. Das entmutigt auch Nachahmer! Beachten Sie die Hinweise des Umweltamtes zur Fassadenreinigung.
Merkblätter für Geschädigte von der Polizei
Bei der Verfolgung und Bearbeitung dieser Straftaten ist die Bielefelder Polizei auf Ihre Mitarbeit und Unterstützung angewiesen.
In den folgenden Merkblättern finden Sie alle wesentlichen Informationen für Geschädigte:
Infoblatt der Bielefelder Polizei
Merkblatt „Programm Polizeiliche Kriminalprävention“
Wie können Sie sich schützen?
„Achte auf Deinen Nachbarn!“
Denn aufmerksame Nachbarn und Licht in Verbindung mit Bewegungsmeldern schützen nicht nur vor Graffiti.
Farben-frohe oder unebene Flächen & Wände halten Sprayer ab.
Eine umgehende Beseitigung des Graffiti nimmt den Sprayern die angestrebte „Öffentlichkeit“, die Anerkennung in der Szene und den Reiz.
Bepflanzte und begrünte Fassaden & Wände laden nicht zum Sprayen ein.
Das Beseitigen von Graffiti wird erleichtert durch vorher aufgebrachte Spezialbeschichtungen aus dem Fachhandel.
Wer gibt Auskunft?
Über die Verhinderung und Beseitigung von illegalen Graffiti informiert Sie:
Felix Heckersdorf
Büro für Sozialplanung (540)
Sozial- und Kriminalpräventiver Rat (SKPR)
33597 Bielefeld
Raum E 157
Tel.: 0521 516279
Mail: felix.heckersdorf@bielefeld.de