Infos für Geschädigte

Für viele Menschen sind Graffiti im Stadt- und Ortsbild ein Ärgernis. Das gilt um so mehr, wenn die gesprühten Schriftzüge, Bilder und Namenskürzel (TAGs) plötzlich über Nacht auf der eigenen Hauswand oder auf dem Garagentor prangen.

  • Was können Sie nun am besten tun?
  • Wer kommt für die Reinigungskosten auf?
  • Wie können Sie sich schützen?
  • Was leistet stadtklar für Sie?
Illegale Farbschmierereien

Richtiges Verhalten bei Feststellung illegaler Graffiti

Bei der Verfolgung und Bearbeitung dieser Straftaten ist die Bielefelder Polizei auf Ihre Mitarbeit und Unterstützung angewiesen.

  • Alarmieren Sie unverzüglich die Polizei (110), wenn Sie einen Sprayer in Aktion sehen!
  • Erstatten Sie als Geschädigte(r) immer eine Strafanzeige und stellen sie Strafantrag!
  • Hinterfragen Sie zusätzlich regelmäßig den Stand des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft auch dann, wenn das Verfahren bereits eingestellt wurde (denn Täter werden oftmals erst später ermittelt)!
  • Beantragen Sie bereits bei der Anzeigenerstattung eine Mitteilung zum Ausgang des gerichtlichen Verfahrens gem. § 406 d StPO! Nur so erfahren Sie auch nach Einstellung des Verfahrens, wenn ein Täter ermittelt wird.
  • Erwirken Sie bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Bielefeld (Tel. 0521 / 549-0) einen vollstreckbaren Titel, aus dem bis zu 30 Jahre vollstreckt werden kann!

Die Graffiti sollten so schnell wie möglich beseitigt werden. Das entmutigt auch Nachahmer! Beachten Sie die Hinweise des Umweltamtes zur Fassadenreinigung.

Merkblätter für Geschädigte von der Polizei

Bei der Verfolgung und Bearbeitung dieser Straftaten ist die Bielefelder Polizei auf Ihre Mitarbeit und Unterstützung angewiesen.

In den folgenden Merkblättern finden Sie alle wesentlichen Informationen für Geschädigte:

Infoblatt der Bielefelder Polizei

Merkblatt „Programm Polizeiliche Kriminalprävention“

Wie können Sie sich schützen?

„Achte auf Deinen Nachbarn!“
Denn aufmerksame Nachbarn und Licht in Verbindung mit Bewegungsmeldern schützen nicht nur vor Graffiti.

Farben-frohe oder unebene Flächen & Wände halten Sprayer ab.

Eine umgehende Beseitigung des Graffiti nimmt den Sprayern die angestrebte „Öffentlichkeit“, die Anerkennung in der Szene und den Reiz.

Bepflanzte und begrünte Fassaden & Wände laden nicht zum Sprayen ein.

Das Beseitigen von Graffiti wird erleichtert durch vorher aufgebrachte Spezialbeschichtungen aus dem Fachhandel.

Wer gibt Auskunft?

Über die Verhinderung und Beseitigung von illegalen Graffiti informiert Sie:

Felix Heckersdorf
Büro für Sozialplanung (540)
Sozial- und Kriminalpräventiver Rat (SKPR)

33597 Bielefeld

Raum E 157
Tel.: 0521 516279
Mail: felix.heckersdorf@bielefeld.de