Infos für Sprayer

Was kommt eigentlich auf Dich zu, wenn Du Mauern, Wände, Hausfassaden, Busse, Züge u.a. besprühst? Macht es einen Unterschied, ob Du Dein „Werk“ als Kunstwerk siehst oder ist das völlig egal?

Um die letzte Frage zuerst zu beantworten: Es ist völlig egal. Entscheidend ist also: Hast Du die Erlaubnis, eine Sache zu sprayen oder nicht?

Das Sprayen auf nicht genehmigte Flächen stellt in der Regel eine Sachbeschädigung im Sinne des §303 Strafgesetzbuch dar.

Das illegale Bespühen setzt oftmals das verbotswidrige Betreten eines Geländes voraus, so dass zusätzlich ein Hausfriedensbruch im Sinne §123 Strafgesetzbuch vorliegt.

Der Sprayer haftet für die verursachten Schäden und kann sogar für die Anwaltskosten der Geschädigten herangezogen werden.

Illegal = Stress

  • Mit Deinen Eltern, die Dich bei der Polizei abholen
  • Mit den Geschädigten, die von Dir das Geld für die Schäden einfordern
  • Mit der Polizei, die Dein Zimmer morgens um 06:00 Uhr durchsucht
  • Mit der Staatsanwaltschaft, die gegen Dich ermittelt
  • Mit dem Gericht, das Dich wegen Sachbeschädigung verurteilt

Kosten

Für die Schäden wird der Sprayer herangezogen. Wird nur ein Sprayer einer Crew ermittelt, haftet er für die gesamten Schäden, die gemeinschaftlich verursacht wurden. Das nennt man gesamtschuldnerische Haftung.

Geschädigte können bis zu 30 Jahre das Geld für die Schäden und für ihre Anwälte einfordern, sogar der Arbeitslohn des Sprayers kann in diesem Zeitraum gepfändet werden.

Ein illegales TAG?

Kick: etwa 3 Sekunden
Entfernung mit speziellen Reinigungsmaschinen

Kosten (hier): € 180 ,-

Ein illegales Piece?

Kick: etwa 20 Minuten
Entfernung mit speziellen Reinigungsmaschinen

Kosten (hier): € 1400 ,-

Ein Scratching in der Straßenbahn?

Kick: etwa 30 Sekunden
Auswechseln der Glasscheibe

Kosten (hier): € 1300 ,-

Gesamtschaden: € 2880 ,-

Rechne Dir einmal aus, was Du dafür kaufen könntest!
Deine erste Wohnung, ein erstes Auto oder ein Urlaub mit Deiner Freundin rücken in weite Ferne, wenn Du die Schäden zahlen musst.

Der Täter-Opfer-Ausgleich

Eine Schadensregulierung kann allerdings auch im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) stattfinden. Dabei können durch Deine Eigenleistungen Schäden entfernt werden.

Vorteil ist, dass die Schäden beglichen sind. Bei Jugendlichen/Heranwachsenden kann es sogar zur Einstellung des Strafverfahren kommen.

Wichtig ist dabei:

  • dass der Sachverhalt klar ist, also um welche Graffiti bzw. welche Hauswand es geht;
  • dass Du bereit bist, Dich zu entschuldigen und Dich bemühen willst, so gut es geht den Schaden in Ordnung zu bringen;
  • dass der Geschädigte mit dem Verfahren und mit der Entfernung des Graffiti einverstanden ist.

Wer kann Dir dabei helfen?

  • Sprich mit Deinen Eltern darüber. Sie können Dich bei der Einleitung des Verfahrens unterstützen.
  • Informiere Dich bei einem der Servicebüros für den Täter-Opfer-Ausgleich in Bielefeld, zum Beispiel beim Kreis 74.